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2016-06-17 BLZT - Restmittelvergabe 2016 - Fristablauf

in 2016 06.06.2016 13:04
von Pressestelle • Moderator | 901 Beiträge

Ab sofort können bis zum 17. Juni 2016 (es gilt das Datum des Poststempels) in Bayern ansässige Choreografen/-innen und Veranstalter Restmittel für eine finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.

Der BLZT fördert:
> Die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke herausragender, bayernweit bedeutender Künstler/-innen.
> Professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte.

Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiterbildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.

Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.blzt.de.

Kontakt Administration:
Sabine Klötzer
Tel 089 189 31 37 10
E-Mail info@blzt.de

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