"Deutschland sucht den Superstar"
Sozialgericht erklärt Bohlens Pöbeleien zur Kunst
Von Joachim Tornau 1. Oktober 2009, 11:54 Uhr
Dieter Bohlen ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts ein Künstler. Daher fällt er unter die Rechtsprechung der Künstlersozialversicherung. RTL muss nun für Bohlen und drei andere Juroren von "Deutschland sucht den Superstar" Leistungen in Höhe von 174.000 Euro nachzahlen.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/fernsehen/article4694...-zur-Kunst.html
Kommentare dazu:
http://www.mediafon.net/meldung_volltext...56791da0&lang=1
Pressemitteilung des Bundessozialgerichts:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...63&pos=0&anz=44