Bundesrat stimmt der Neuvergabe der Funkfrequenzen nicht zu
18. Mai 2009
Die von der Bundesregierung vorgelegte neue Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung, mit der Frequenzen, die zurzeit für Mikroportanlagen genutzt werden, teilweise der Handyindustrie zugewiesen werden sollten, lag Ende vergangener Woche zur Abstimmung im Deutschen Bundesrat vor.
Der Bundesrat hat der Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung nicht zugestimmt. Die Verordnung kann also nicht in Kraft treten. Dies ist für alle Betriebe, die mit Mikroportanlagen arbeiten (natürlich auch die Gastspielhäuser), zunächst ein erfreulicher Teilerfolg.