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#1

2009-03-27 Umfrage zu Arbeitslosenversicherung selbständiger Künstler

in Archiv 02.03.2009 17:27
von Forumsleitung • Forumsleitung | 2.035 Beiträge
2009-03-27 Umfrage zu Arbeitslosenversicherung selbständiger Künstler

Umfrageaktion

Beginn 3.2.2009

Im Oktober 2008 haben wir die Fragebogenaktion der Studie "Wirtschaftliche, soziale und arbeitsrechtliche Lage der Theater- und Tanzschaffenden" in Bayern abgeschlossen.
Bundesweit beteiligten sich 4.100 Theater- und Tanzschaffende an diesem Projekt des Fonds Darstellende Künste.

Am 28.2.2009 konnten wir nun den zweiten Teil mit qualitativen Interviews zur Lage der Theater- und Tanzschaffenden beendet. Dazu haben wir 15 Theater mit insgesamt 34 Theaterschaffenden aller Genres in Bayern interviewt.

In diesem Zusammenhang wurde von vielen der Wunsch einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für selbständige Freie Tanz- und Theaterschaffende geäußert.

Diese Thema wird auf dem Symposium über die soziale Situation freischaffender, darstellender Künstler von 4. bis 6. Mai 2009 behandelt werden.

Dazu bitten wir Sie nun, die vier kurzen Fragen in der angehängten Datei bzw. Fragen zu beantworten.

Bitte senden Sie dann den Fragebogen ode die Antworten bis zum

27. März 2009


an unsere Geschäftsstelle per Mail oder Post zurück.

Nur mit Ihrer Mithilfe können wir im Anschluß an das Symposium die Notwendigkeit einer Wiedereinführung einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige belegen.
Damit werden wir mit dme Bundesverband der freien Theater eine Forderung an die Bundesregierung formulieren.
Die Chance stehen im Wahljahr 2009 besonders gut, dazu eine rasche, gesetzliche Regelung durchzusetzten.

Wenn Sie uns die Antworten ohne weitere Aufforderungen möglichst bald / sofort / umgehend zusenden, würde uns das sehr freuen, da es unsere eherenamtliche Arbeit sehr erleichtert.

Vielen Dank!

Wolfgang Hauck




F R A G E N
1. Würde die Aufrechterhaltung dieser Regelung für Sie eine Verbesserung Ihrer Lebenssituation darstellen?
2. Wären Sie bereit, sich freiwillig zu versichern, um in Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht ALG II oder Hartz-IV-Empfänger zu werden?

A N T W O R T
Berufsbezeichnung:
Alter:
Geschlecht:
Bundesland: Bayern
Aufrechterhaltung der Regelung: (ja/nein/Kommentar?)
Würde mich freiwillig versichern: (ja/nein/Kommentar?)

Sie können die Zeilen in eine E-Mail kopieren und an uns einfach zurücksenden.

Dateianlage:
zuletzt bearbeitet 15.03.2009 13:03 | nach oben springen

#2

Umfrage - Hintergrund

in Archiv 08.03.2009 16:25
von Forumsleitung • Forumsleitung | 2.035 Beiträge

U M F R A G E

Studie zur „Wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage von Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland“

Arbeitslosenversicherung auch für Selbständige im Bereich der Darstellenden Künste?


Seit dem 01.02.2006 gibt es die Möglichkeit, daß sich auch Selbständige in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern (§ 28a SGB III), sofern vorher während eines Angestelltenverhältnisses für 12 Monate Pflichtbeiträge in der Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung galt dies auch für Personen, die sich zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2006 selbstständig gemacht haben.

Die Regelung für langjährige Selbständige, die schon davor selbstständig tätig waren, wurde zurückgenommen. Diesbezüglich sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Dies kann auch mit befristeter abhängig oder kurzfristiger Beschäftigung kombiniert werden und garantiert hier das Erreichen der Anspruchszeiten (laut der neuen Rahmenfristregelung 12 Monate innerhalb von 2 Jahren mit einem Anspruch auf 6 Monate ALG 1).

Der Gesetzgeber hat die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige zunächst bis Ende 2010 befristet. Was danach passiert, ist unklar. ver.di plädiert für die Weiterführung der Regelung und die Ausweitung der Möglichkeit auf alle Selbständige.

Selbständige die kein festes Arbeitsentgelt beziehen, konnten einen einkommensunabhängigen festen Monatsbeitrag von 20,50 (West) / 17,32 € (Ost) bezahlen, um sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf ALG 1 des gesetzlich festgelegten Durchschnittseinkommens zu sichern.

Dieses beträgt derzeit bei einer Hochschul-/Fachhochschul-Ausbildung höchstens 1378,20 € pro Monat.

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