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2014-07-23 Bundesverband Freier Theater begrüßt Mindestlohngesetz

in 2014 23.07.2014 09:36
von Pressestelle • Moderator | 901 Beiträge

Bundesverband Freier Theater begrüßt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
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Der Bundesverband Freier Theater, Dachverband für rund 1.200 Freie Tanz- und Theaterschaffende in 15 Landesverbänden, begrüßt die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ab 2015.

Auch wenn der Mindestlohn nur für den Bereich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt und damit zahlreiche Freie Theater vom Mindestlohngesetz gar nicht erfasst sind, weil sie auf der Basis von Honorarvereinbarungen tätig werden, ist der Mindestlohn auch für diesen Bereich ein wichtiges Signal. Denn das Mindestlohngesetz macht unmissverständlich klar, dass es in Deutschland kein Lohn- und Sozialdumping geben darf. Gerade dies aber ist auch im Bereich der künstlerischen Arbeit weithin der Fall. Insofern setzt das Gesetz einen Mindeststandard, der analog auch Anwendung bei der Verhandlung von fairen Künstlergagen finden kann und hoffentlich wird.

Gestaltungsaufgabe für die öffentliche Kulturförderung
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist nun auch ein Auftrag an die öffentliche Kulturförderung und ein Appell an die Kommunen und Länder: „Immer wieder sind Freie Kulturschaffende im Falle einer öffentlichen Kulturförderung mit der Forderung konfrontiert, ihre eigene künstlerische Arbeit weit unter Marktwert zu kalkulieren, um überhaupt in den Genuss öffentlicher Kulturfördermittel zu kommen. Der Mindestlohn als Vergleichsmaßstab für mindestens zu berücksichtigende Honorarsätze stärkt die Verhandlungsposition der Freien Tanz- und Theaterschaffenden gegenüber den Kulturverwaltungen. Die heute im Falle öffentlicher Kulturförderungen häufig anzutreffende Praxis, die Vielfalt der Projekte gegen die Kalkulation angemessener Bezahlung auszuspielen, darf es in Zukunft nicht mehr geben“, sagte der Bundesvorsitzende, Alexander Opitz. Er erwarte, dass die Kommunen und Länder nun endlich erkennen, dass auch im Bereich der Zuwendungen an nicht-öffentliche Träger die Auskömmlichkeit der Förderung berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass Förderetats flächendeckend steigen müssen. Die Haushaltsaufstellungen für 2015 in den Kommunen und Ländern stehen an.

Faire Bezahlung der praktischen künstlerische Ausbildung
Der Bundesverband Freier Theater distanziert sich von Stellungnahmen der letzten Tage, der Mindestlohn schade der Kulturproduktion in Deutschland zum Beispiel deshalb, weil unvergütete Praktika von Hochschulabsolventen unverzichtbar für die praktische künstlerische Ausbildung seien. Tatsache ist: An den deutschen Theatern gibt es immer weniger bezahlte Stellen für junge Kolleginnen und Kollegen. Das aber ist ein kulturpolitisches Problem, das nicht auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden darf..


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Diese Pressemitteilung auf www.freie-theater.de:
www.freie-theater.de/verband/presse/mitteilung/10

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Pressemitteilung als PDF unter:
http://buft.de/assets/Uploads/Pressemitt...Mindestlohn.pdf


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