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2012-08-02 Neu: Art.5/III - Kulturzeitung für Bamberg

in 2012 03.08.2012 09:56
von Pressestelle (gelöscht)
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NEU! ART. 5| III - Der Lieferant für Kunst und Kultur
Kulturzeitung für in Bamberg und um Bamberg und um Bamberg herum


Unter dem Namen ART. 5 | III erscheint ab Oktober 2012 vierteljährlich eine Kulturzeitung für Bamberg und die umgebende, interessante Kulturlandschaft. Sie ist das neue Informationsmedium rund um kulturelle Angebote, das kulturelle Geschehen und kulturpolitische Sachverhalte insbesondere Bambergs, reicht thematisch aber auch in die Metropolregion Nürnberg hinein und darüber hinaus.

Die Krise des Feuilletons ist jenseits der Metropolen beinahe still bis an ihr Ende fortgeschritten. Feste Kulturredaktionen sind rar geworden, Kultur findet kaum noch ihren Platz in Lokalzeitungen. Wenn, dann oftmals zu reinem Veranstaltungsmarketing degradiert, in den Lokalteil verrückt und im kaufmännischen Idealfall an das ertragreiche "Ticketing" gebunden, zugunsten leichter Musen und kommerzieller Unterhaltung. Von einem eigenen Stil der so genannten "Unterm Strich"-Rubrik, auf den große Zeitungen seit Beginn und noch immer zu Recht stolz sind und der so wertvoll auch für lokal orientierte Zeitungen wäre, ganz zu schweigen.

Dabei bietet dieser Bereich stets Interessantes zu berichten, bildet er einen enorm wichtigen Teil unserer gesellschaftlichen Teilhabe und auch ästhetischen Erziehung mit aus. Er bietet Raum für Kritik und Diskurs im positivsten Sinne des Wortes. Eine Aufgabe, die der oberflächliche Shareholder-Journalismus aus seinen Statuten beinahe gänzlich gestrichen hat. Und eine Aufgabe, die ein vierteljährlich erscheinendes Medium natürlich nicht im Ansatz ersetzen kann. Aber einen Gegenpol zu diesem Trend kann und muss es setzen. Akzente kann und muss es formulieren. Es muss den Kulturschaffenden und dem Kulturpublikum ein Forum des Austausches bieten und aufzeigen, dass stilvolles Schreiben über kulturelle Themen sein Publikum hat.

Nicht mehr aber auch nicht weniger hat sich die ART. 5 | III Redaktion zum Ziel gesetzt. Und ihrem dem Grundgesetz entliehenen Namen (GG ART. 5, Abatz III: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei) einen sichtbaren, überschaubaren, ehrgeizigen und ehrwürdigen Auftrag auferlegt. Manchmal könnte man sich Wünschen, dass "Journalismus" in diesem Artikel ergänzt würde!

Weitere Informationen:

www.art5drei.de

www.facebook.com/art5drei

Art5Drei ist ein Projekt der

► 2mcon märthesheimer consulting | Gundelsheimer Straße 22 | 96052 Bamberg |
► Tel. 0951 / 700 56 20 | Fax 0951 / 700 56 19 | www.art5drei.de |
► UmsatzsteuerIdentnummer: DE275441989 | Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Stadt Bamberg


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