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2012-05-23 UST für Bühnenregisseure und Choreographen

in 2012 23.05.2012 20:48
von Forumsleitung • Forumsleitung | 2.035 Beiträge

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

*Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Erleichterung im Jahressteuergesetz
2013 bedeutet für Bühnenregisseure und Choreographen existenziell wichtige Regelung*


Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Darin ist eine Erleichterung für selbständig tätige Regisseure und Choreographen enthalten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Theatern der öffentlichen Hand und gleichartigen Einrichtungen steuerfrei sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen. Dies war zuvor von den Gerichten und den Finanzverwaltungen unterschiedlich gehandhabt worden, teilweise waren die Umsätze steuerbefreit, teilweise ermäßigt und teilweise war der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben worden.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: „Ich bin froh, dass es mir gelungen ist, diese zwar kleine, aber kulturpolitisch wichtige Regelung in den Gesetzentwurf einzubringen. Für die Betroffenen ist diese Frage der Umsatzbesteuerung teilweise existenziell. Die unsichere Situation, die bislang aufgrund von Abweichungen zwischen Theorie und Praxis bestand, ist nun zugunsten der Kreativen beendet. Mir ist bewusst, dass Betroffene laufender Verfahren von dieser Neuregelung nur sehr eingeschränkt profitieren. Für die Zukunft ist indes Klarheit geschaffen. Mit der Regelung tragen wir dem immensen Stellenwert von
Regie- und Choreographieleistungen für Theater, Musik- und Tanztheater Rechnung, ungeachtet, ob sie in selbständiger oder abhängiger Tätigkeit erfolgen. Dies entspricht dem Geist der europarechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir rücken damit endlich von der veralteten Abgrenzung zwischen Akteuren auf der Bühne und Akteuren hinter der Bühne ab, die fachlich schon lange nicht mehr vertretbar war.“

Der Bundesfinanzhof hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Leistungen von Regisseuren an öffentlichen Theatern nicht steuerbefreit sind.
Die neue Regelung wird voraussichtlich zum 1.1.2013 in Kraft treten.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto:InternetPost@bundesregierung.de ]
Internet: [ http://www.bundesregierung.de ]
Internet: [ http://www.bundeskanzlerin.de ]

Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555



Anmerkung:
Im Mai 2011 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Einzelfall entschieden, dass Regieleistungen als Dienstleistung zu gelten hätten und deshalb Regiehonorare mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern seien.

Im September 2011 hatten zahlreiche Theater- und Kulturverbände, darunter der Bundesverband Freier Theater wie auch zahlreiche Landesverbände der Freien Theater, sich mit Schreiben an die Finanz- und Kulturministerien der Länder gewandt.

Sie wandten sich gegen eine Veröffentlichung des BFH-Urteils, denn diese hätte die Allgemeinverbindlichkeit für alle Finanzämter zur Folge gehabt. Die Veröffentlichung wurde aufgeschoben. So konnte in der Zwischenzeit die heute bekannt gemachte Regelung gesucht und gefunden werden.

Wir hatten uns dazu mit dem Finanzmisterium in Bayern und dem Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst zum Thema verständigt und die Informationen auch über den BuFT weitergeliet.

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