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2012-01-11 Bayerische Versorgungskammer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

in 2012 11.01.2012 11:47
von Forumsleitung • Forumsleitung | 2.035 Beiträge

2012-01-11 Bayerische Versorgungskammer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Sind freie Theater, ohne angestellte Schauspieler, abgabepflichtig?

Immer öfter werden freie Theater in ganz Deutschland von einer Anfrage überrascht der Bayerische Versorgungskammer überrascht.

Diese fordert Beiträge, auch rückwirkend auf mehrere Jahre, für künstlerische Mitarbeiter ein.
Ist das rechtens, ist das möglich: Meistens - ja!
Jedoch gibt es auch einige Besonderheiten zu klären: Ehrenamtliche Mitwirkende, Auslagenersatz, GbR

Zur Situation
Die Bayerische Versorgungskammer mit der Untergruppe „Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen“ wird bisher nur als eine Absicherung der abhängigen beschäftigten Schauspieler und anderer künstlerisch tätiger Personen an Theatern wahrgenommen.

Die Beiträge von 9% des Honorars teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem die freiwillige und sehr günstige Weiterversicherung ist eine einmalige willkommene Möglichkeit für die Schauspieler, vor allem der Stadt- und Staatstheater, zusätzliche Renten-, Unfallabsicherung sowie weitere Leistungen zu erhalten.

Bei immer mehr Theatern fordert die Bayerische Versorgungskammer nun diese Beiträge ebenso ein, obwohl diese Theater keine abhängig Beschäftigten haben, sondern Ihre „selbständigen“ Künstler mit Honorarverträgen beschäftigen, außer bei GbR-Konstruktionen.

Die Forderung wird begründet, daß die dem Gesetz nach vorgesehen Gastspielverträge den Honorarverträgen für Stücke, Produktionen usw. gleichgestellt werden bzw. entsprechen. Die formalen Kriterien sind Probenverpflichtung, Aufführungsanzahl usw. und treffen damit auf die meisten dieser Honorarverträge defacto auch zu.

Eine gleichzeitige Versicherung über die KSK ist hier völlig unerheblich. Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung für alle Theater in Deutschland handelt, ist davon auszugehen, daß die Bayerische Versorgungskammer diese Beiträge, die formal dann zu Recht bestehen, bei allen freien, privaten Theatern ein- und nachfordern wird. Dazu laufen dort die Recherchen. Bei einigen Theatern wird in Bayern regelmäßig alle paar Wochen bereits nach Neuverträgen nachgefragt oder die aktuellen Spielpläne durchforstet.

Wenn nun also die freien Theater eingebunden werden und in diese Verpflichtung für zumindest einen Großteil ihrer Honorarschauspieler kommen, so ist das für die Schauspieler, Tänzer und Künstler hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung wunderbar. Nur durch Festanstellung bei einem Theater würde sich sonst diese Möglichkeit bieten. Also kann man sich mit dieser Abgabeverpflichtung und deren Begründung durchaus anfreunden, vielleicht sogar diese begrüßen. Für die Theater bedeutet dies eine zusätzliche Kostenbelastung. Vor allem, wenn Beträge nun rückwirkend veranschlagt werden.

Informationen dazu:
Bayerische Versorgungskammer
Neben dem Verwaltungsrat fungiert die Bayerische Versorgungskammer als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen sowie 11 weiterer Versorgungseinrichtungen. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen benennt dafür einen Vertreter.

Aufsicht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Versorgungskammer der deutschen Bühnen, wobei die Rechts- und Versicherungsaufsicht vom Bayerischen Innenministerium für den Bund ausgeübt wird.

Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus 30 Mitgliedern. Er setzt sich paritätisch zusammen aus je 15 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Benannt werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter vom Deutschen Bühnenverein sowie von der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger, der ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft und der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer. Ihre Amtsdauer beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Verwaltungsrat ist mindestens einmal jährlich zur Beschlußfassung über den Lagebericht, den Jahresabschluß, die Entlastung der Geschäftsführung und die Wirtschaftsplanung einzuberufen.

Arbeitsausschuß
Der Arbeitsausschuß besteht aus 10 Mitgliedern, wobei jeweils 5 von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aus der Mitte des Verwaltungsrates benannt werden. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Arbeitsausschuß wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Quelle: Webseite Versorgungskammer

Fazit
Es ist deswegen nur angemessen, daß auch die freien Theater, die in diesem Gremium vertreten sind.
Der Verband Freie darstellende Künste Bayern wird versuchen zusammen mit dem Bundesverband BUFT, hier eine zweckmäßige Lösung zu suchen.

Informationen zur Versorgungsanstalt auf deren Webseite:

http://www.versorgungskammer.de

Wolfgang Hauck

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zuletzt bearbeitet 11.01.2012 11:50 | nach oben springen


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